Dienstspezifische Nutzungsbedingungen für Google Workspace

Zuletzt geändert am: 2. April 2025

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Begriffe, die in diesen dienstspezifischen Nutzungsbedingungen für Google Workspace (früher als die G Suite bezeichnet) nicht definiert sind, unterliegen der Definition in der jeweils anwendbaren Vereinbarung zur Regelung der Nutzung der Google Workspace-Dienste. Das kann die Google Workspace-Dienstübersicht („Google Workspace Services Schedule“) zur Google Cloud-Rahmenvereinbarung („Google Cloud Master Agreement“), die Google Workspace for Education-Vereinbarung oder eine andere Vereinbarung sein. Sie wird in allen Fällen als „Vereinbarung“ bezeichnet.

  1. 1. Speicherorte für Daten.

    1. 1.1 Primäre Datenspeicherung. Vorbehaltlich Paragraf 1.2 (Primäre Datenspeicherung bei AppSheet) kann der Kunde, wenn er eine In-Scope Edition der Dienste nutzt, einen Speicherort für Daten auswählen, um (a) von dem konfigurierten Dienst verwendete spezifische Daten im bei diesem Dienst zulässigen Umfang zu verarbeiten und (b) spezifische ruhende Daten zu speichern; und Google wird diese spezifischen Daten in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht entsprechend verarbeiten und speichern („Richtlinie für Speicherorte“).

    2. 1.2 Primäre Datenspeicherung bei AppSheet. Die Richtlinie für Speicherorte gilt nur für AppSheet (auch wenn sie in einer In-Scope Edition der Dienste enthalten ist), wenn (a) der Kunde AppSheet Enterprise Plus verwendet und (b) ein Endnutzer spezifische Daten zur Speicherung am Speicherort für Daten ausgewählt hat.

    3. 1.3 Einschränkung. Google hat das Recht, Kundendaten, die nicht unter die Richtlinie für Speicherorte fallen, je nach Anwendbarkeit an einem beliebigen Ort zu speichern oder zu verarbeiten, an dem Google oder dessen Unterauftragsverarbeiter Betriebsstätten unterhalten, vorbehaltlich des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten.

    4. 1.4 Definitionen.

      1. Spezifische Daten“ bezieht sich ausschließlich auf die folgenden Primärdaten innerhalb der Kundendaten für den jeweiligen Dienst:

        1. (a) Gmail: Betreffzeile und Nachrichtentext der E‑Mails, Absender und Empfänger der Nachrichten sowie Anhänge.

        2. (b) Google Kalender: Termintitel und ‑beschreibungen, Datumsangaben, Uhrzeiten, eingeladene Gäste, Häufigkeit, Orte und Anhänge.

        3. (c) Google Chat: Nachrichten (einschließlich regulärer und benutzerdefinierter Statusmeldungen), Anhänge und Raumnamen.

        4. (d) Google Classroom (nur Speicherung von ruhenden Daten): Kurstitel, Kursmitteilungen, Kursaufgaben und von Lehrkräften gepostete Materialien, Plagiatsberichte, Teilnehmerlisten der Lernenden und Lehrkräfte, Noten der Lernenden.

        5. (e) Google Docs, Google Sheets, Google Präsentationen und Google Vids: Text, eingebettete Bilder, Zeichnungen und zugehörige, vom Endnutzer verfasste Kommentare.

        6. (f) Google Drive: In Google Drive hochgeladene Originaldateien (einschließlich Text, eingebetteter Bilder, Zeichnungen und zugehöriger, von Endnutzern verfasster Kommentare).

        7. (g) Google Vault: Vault-Exporte.

        8. (h) AppSheet: App-Definitionen, Datenquellen-Konfigurationen und ‑Zugriffstokens sowie Kundendaten in AppSheet-Datenbanken.

        9. (i) Google Formulare (nur Speicherung von ruhenden Daten): Text, eingebettete Bilder, Antworten und Antwortentwürfe.

        10. (j) Google Notizen (nur Speicherung von ruhenden Daten): Notizentext und ‑titel, Bilder, Zeichnungen und Audioaufnahmen.

        11. (k) Google Meet: Besprechungsaufzeichnungen (einschließlich Chats in Google Drive), Teilnahmeberichte, Umfrageergebnisse, Transkripte und Fragen.

        12. (l) Google Sites (nur Speicherung von ruhenden Daten): Text, eingebettete Bilder, eingebettete Website-Informationen und eingebetteter HTML-/CSS-/JavaScript-Code.

      2. Speicherort für Daten“ bedeutet

        1. (a) entweder USA oder Europa, ausgenommen in Bezug auf AppSheet; oder

        2. (b) Europa, in Bezug auf AppSheet.

      3. In-Scope Edition“ bezieht sich auf folgende Editionen:

        1. (a) G Suite Business

        2. (b) Google Workspace Enterprise Plus

        3. (c) Google Workspace for Education Standard

        4. (d) Google Workspace for Education Plus

  2. 2. Google Vault. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Google Vault:

    1. 2.1 Aufbewahrung. Google ist nicht verpflichtet, archivierte Kundendaten über die vom Kunden angegebene Aufbewahrungsdauer oder die Laufzeit der Bestellung der entsprechenden Google Vault-Lizenzen hinaus aufzubewahren, es sei denn, (a) der Kunde verlängert die Aufbewahrungsdauer oder die Laufzeit der Bestellung vor Ablauf dieser Aufbewahrungsdauer oder (b) anwendbare Gesetzgebung oder ein gerichtliches Verfahren verbietet Google, diese archivierten Daten zu löschen, oder (c) für die Daten gilt ein vom Kunden angeordneter Litigation Hold.

  3. 3. Google Workspace Essentials. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Google Workspace Essentials und Google Workspace Essentials Starter (wie angegeben):

    1. 3.1 Kündigung wegen Inaktivität oder ordentliche Kündigung. Wenn der Kunde Google Workspace Essentials Starter bestellt, behält sich Google das Recht vor, die Bereitstellung von Google Workspace Essentials Starter in folgenden Fällen zu beenden:

      1. (a) mit einer Frist von 30 Tagen nach der Benachrichtigung an den Kunden, wenn während eines Zeitraums von 60 aufeinanderfolgenden Tagen vor dem Datum der Benachrichtigung kein Zugriff auf die Admin-Konsole oder keine Verwendung der Dienste durch den Kunden oder einen seiner Endnutzer stattgefunden hat; oder

      2. (b) mit einer Frist von 90 Tagen nach der Benachrichtigung an den Kunden im Rahmen einer ordentlichen Kündigung.

    2. 3.2 Technische Supportdienste. TSD sind für Google Workspace Essentials Starter nicht verfügbar.

  4. 4. Cloud Search. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Cloud Search:

    1. 4.1 Datenquellen Dritter. Die Nutzung von Datenquellen Dritter durch den Kunden in Verbindung mit der Cloud Search Platform fällt unter die Nutzungsbedingungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der Datenquelle und wird durch diese geregelt. Im Verhältnis zwischen den Parteien trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für diese Nutzungsbedingungen, einschließlich der Gewährleistung, dass Google auf die relevanten Datenquellen zugreifen und diese für die Bereitstellung der Cloud Search Platform nutzen darf.

  5. 5. Cloud Identity-Dienste. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Cloud Identity-Dienste im Rahmen der Vereinbarung:

    1. 5.1 Maßgebende Vereinbarung. Wenn die Nutzung der Cloud Identity-Dienste durch den Kunden im Rahmen des Kontos zusätzlich zu der Vereinbarung einer Google Cloud Platform-Vereinbarung („GCP-Vereinbarung“) und/oder den Bedingungen unter https://cloud.google.com/terms/identity („Cloud Identity-Nutzungsbedingungen“) unterliegt, dann gelten die Dokumente in folgender Reihenfolge (mit abnehmendem Vorrang): (a) die Vereinbarung; (b) die GCP-Vereinbarung oder (c) die Cloud Identity-Nutzungsbedingungen. Dieser Paragraf bleibt auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung in Kraft.

    2. 5.2 Weitere Definitionen.

      1. „Google Cloud Platform“ bezeichnet die aktuellen Dienste unter https://cloud.google.com/terms/services.

  6. 6. Bedingungen für Pre-General-Availability-Angebote. Google kann dem Kunden Google Workspace-Funktionen, ‑Dienste oder ‑Software zur Verfügung stellen, bevor sie allgemein verfügbar sind. Sie werden im Überblick über die Dienste, in der zugehörigen Dokumentation bzw. den zugehörigen Materialien oder in einer Testanwendung (wie unten definiert) als „Early Access“, „Alpha“, „Beta“, „Vorabversion“, „Experimentell“ oder mit einer ähnlichen Bezeichnung gekennzeichnet (zusammenfassend „Pre-GA-Angebote“). Pre-GA-Angebote sind zwar keine Dienste, ihre Nutzung durch den Kunden unterliegt aber den Bedingungen der Vereinbarung für Dienste in der Fassung dieses Paragrafen 6.

    1. 6.1 Zugriff auf die und Nutzung der Pre-GA-Angebote.

      1. (a) Testanwendungen. Der Kunde kann sich als Testnutzer für ein Pre-GA-Angebot bewerben. Dafür sendet er den über die Admin-Konsole verfügbaren oder anderweitig von Google bereitgestellten Antrag („Testnutzerantrag“). Bei der Annahme als Testnutzer (basierend auf den zu diesem Zeitpunkt geltenden Anforderungen von Google an Testnutzer auf Domainebene) stellt Google das Pre-GA-Angebot zur Nutzung gemäß den Bedingungen aus Paragraf 6 zur Verfügung. Zusatzbedingungen („Spezifische Testbedingungen“) sind möglicherweise für dieses Pre-GA-Angebot anwendbar und werden gegebenenfalls von Google über die Testanwendung oder anderweitig in schriftlicher Form vor der Nutzung durch den Kunden bereitgestellt. Der Testnutzerantrag und alle spezifischen Testbedingungen werden in diesen Paragrafen 6 aufgenommen.

      2. (b) Verwendung der Kundentestdaten. Vorbehaltlich Paragraf 6(d) (Nutzungsbeschränkung für Regierungskunden) und Paragraf 6(e) (Nutzungsbeschränkung für geschützte Gesundheitsdaten) unten kann Google – wobei der Kunde (auch durch Einholung oder Erteilung erforderlicher Einwilligungen oder Benachrichtigungen) dafür sorgt, dass Google das darf – alle Kundendaten (einschließlich personenbezogener Kundendaten) verwenden, die vom Kunden oder von seinen Endnutzern über jegliche Pre-GA-Angebote eingereicht, gesendet, empfangen oder darin gespeichert werden („Kundentestdaten“), um die Pre-GA-Angebote und alle damit verwendeten Google-Produkte und ‑Dienste bereitzustellen, zu testen, zu analysieren, zu entwickeln und zu verbessern, ohne jegliche Einschränkung oder Verpflichtung gegenüber dem Kunden, einem Endnutzer oder einem Dritten, außer wie in den Vertraulichkeitsbestimmungen der Vereinbarung und unten angegeben.

      3. Wenn der Kunde die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Bedingungen von Google zu den Datenschutz- und Verarbeitungsverpflichtungen in Bezug auf Kundendaten, wie sie unter https://cloud.google.com/terms/data-processing-addendum („Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten“ oder „CDPA“ [Cloud Data Processing Addendum]) angegeben sind, akzeptiert hat oder die Parteien sich anderweitig damit einverstanden erklärt haben, gilt der CDPA für Pre-GA-Angebote als „Dienste“ für die Zwecke des CDPAs. Aus Gründen der Klarheit ist dieser Paragraf 6 Teil der „Vereinbarung“, auf die in Paragraf 5.2 (Compliance with Customer's Instructions [Einhaltung der Weisungen des Kunden]) des CDPAs Bezug genommen wird, vorbehaltlich der folgenden Änderungsvereinbarungen:

        1. (i) Der Kunde erkennt an, dass für die Zwecke von Paragraf 6.1 (Deletion by Customer [Löschen durch den Kunden]) des CDPA und im Rahmen des anwendbaren Rechts die Funktionalität der Pre-GA-Angebote möglicherweise kein Löschen von Kundentestdaten während des Zeitraums zulässt, in dem der Kunde das Pre-GA-Angebot nutzen darf („Pre-GA-Laufzeit“), dass Kundentestdaten jedoch nach Ablauf der Laufzeit gemäß Paragraf 6.2 (Return or Deletion When Term Ends [Rückgabe oder Löschen nach Ablauf der Laufzeit]) des CDPA gelöscht werden.

        2. (ii) Sofern in den spezifischen Testbedingungen nicht anders angegeben, gilt: (A) Informationen über Unterauftragsverarbeiter (laut Definition im CDPA), die im Zusammenhang mit Pre-GA-Angeboten eingesetzt werden, einschließlich ihrer Funktionen und Standorte, werden von Google auf Anfrage des Kunden schriftlich zur Verfügung gestellt; und (B) Google informiert den Kunden während der Pre-GA-Laufzeit über die Einsetzung neuer Drittanbieter-Unterauftragsverarbeiter durch Google im Zusammenhang mit Pre-GA-Angeboten (einschließlich Name und Standort des Unterauftragsverarbeiters und dessen Aktivitäten). Dafür wird eine E‑Mail an die Benachrichtigungs-E‑Mail-Adresse gesendet, bevor der Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung von Kundentestdaten beginnt. Falls der Kunde Einwände gegen den Unterauftragsverarbeiter hat, kann er als einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf die Nutzung des betreffenden Pre-GA-Angebots einstellen.

      4. (c) Keine Anforderungen bezüglich Speicherort der Daten oder Access Transparency. Kundentestdaten, die gemäß diesem Paragrafen 6 verarbeitet werden, unterliegen keinen Anforderungen bezüglich Speicherort der Daten (wie es in Paragraf 1 [Speicherort für Daten] dieser dienstspezifischen Geschäftsbedingungen beschrieben ist) oder Access Transparency (wie beschrieben unter https://support.google.com/a/answer/9230474).

      5. (d) Nutzungsbeschränkung für Regierungskunden. Sofern keine schriftliche Genehmigung von Google vorliegt, dürfen die folgenden Kunden nur Test- oder experimentelle Daten mit Pre-GA-Angeboten verwenden und es ist ihnen untersagt, „Live“- oder Produktionsdaten in Verbindung mit Pre-GA-Angeboten zu nutzen: US-Regierungskunden oder andere Regierungskunden, einschließlich Regierungsstellen oder Behörden auf Bundes‑, Landes‑, Bundesstaats‑, Provinz‑ oder Kommunalebene, mit Ausnahme von Kunden, die in erster Linie Bildungseinrichtungen sind.

      6. (e) Nutzungsbeschränkung für geschützte Gesundheitsdaten. Kunden dürfen Pre-GA-Angebote nicht zur Verarbeitung geschützter Gesundheitsdaten gemäß HIPAA-Definition verwenden.

    2. 6.2 Änderung, Sperrung oder Einstellung. Pre-GA-Angebote (einschließlich der zugehörigen Funktionen) können jederzeit ohne vorherige schriftliche Ankündigung gegenüber dem Kunden geändert, gesperrt oder eingestellt werden.

    3. 6.3 Haftungsausschluss. PRE-GA-ANGEBOTE WERDEN „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNGEN ODER ERKLÄRUNGEN JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND SIND NICHT DURCH EIN SLA ODER EINE GOOGLE-HAFTUNGSFREISTELLUNG ABGEDECKT. Sofern in den spezifischen Testbedingungen für ein Pre-GA-Angebot nicht anders angegeben, sind Pre-GA-Angebote nicht durch technische Supportdienste (TSD) abgedeckt.

    4. 6.4 Haftung. Google haftet nicht für Beträge, die über (a) die in der Vereinbarung festgelegte Haftungshöchstgrenze oder (b) 25.000 $ hinausgehen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Nichts im vorstehenden Satz berührt die in der Vereinbarung festgelegten Ausschlüsse von Haftungsbeschränkungen in Bezug auf Folgendes: (1) Tod oder Personenschäden infolge von Fahrlässigkeit, (2) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung, (3) Verletzung gewerblicher Schutzrechte der anderen Partei oder (4) Angelegenheiten, für die die Haftung gemäß anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.

    5. 6.5 Kündigung. Google kann die Nutzung eines Pre-GA-Angebots durch den Kunden jederzeit aus beliebigen Gründen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden beenden, auch um anderen Kunden die Nutzung des Pre-GA-Angebots zu ermöglichen.

    • 7. Überprüfung mit Domain-E‑Mail-Adresse. Die folgenden Zusatzbedingungen gelten nur dann, wenn statt des Domainnamens die E‑Mail-Adresse der Domain bestätigt wird, um die Dienste zu verwenden:

      1. 7.1 Einladung von Endnutzern. Der Kunde kann andere Nutzer mit einer E‑Mail-Adresse der Domain einladen, die Dienste zu verwenden. Wenn diese Nutzer die Einladung des Kunden annehmen, gelten sie gemäß der Vereinbarung als Endnutzer des Kunden.

      2. 7.2 Bestätigung des Domainnamens.

        1. (a) Übernahme der Kontrolle durch die bestätigende Partei. Jede Person oder jedes Rechtssubjekt kann jederzeit den Domainnamen bestätigen, der der E‑Mail-Adresse der Domain entspricht („bestätigende Partei“). Die bestätigende Partei übernimmt direkt nach der Bestätigung des Domainnamens die Inhaberschaft und die Kontrolle über die zum Domainnamen gehörenden Endnutzerkonten und die zugehörigen Daten. Der Kunde und alle Endnutzer werden benachrichtigt, wenn der Domainname bestätigt wurde.

        2. (b) Verwaltung nach der Bestätigung des Domainnamens. Eine bestätigende Partei verfügt über bestimmte Berechtigungen in Bezug auf das Kundenkonto und alle Endnutzerkonten, wie in der Dokumentation beschrieben.

      3. 7.3 Löschen von Daten. Der Kunde und seine Endnutzer können jederzeit, bevor die bestätigende Partei die Inhaberschaft und die Kontrolle über den Domainnamen und alle zugehörigen Endnutzerkonten (einschließlich des Kundenkontos) übernimmt, Kundendaten löschen oder exportieren und/oder ihre Endnutzerkonten löschen, sofern das mit der Funktionalität der Dienste vereinbar ist. Nachdem die bestätigende Partei die Inhaberschaft und die Kontrolle über den Domainnamen und alle zugehörigen Endnutzerkonten (einschließlich des Kundenkontos) übernommen hat, können, ungeachtet aller gegenteiligen Bestimmungen im Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten, der Kunde und seine Endnutzer je nach Verwaltung der Dienste möglicherweise die Endnutzerkonten nicht löschen und keine Kundendaten mehr löschen oder exportieren.

      4. 7.4 Hinweise zur Datenverarbeitung. Wenn der Kunde keine Maßnahmen ergreift, um Kundendaten zu löschen oder zu exportieren, bevor die bestätigende Partei die Inhaberschaft und die Kontrolle über den Domainnamen und alle zugehörigen Endnutzerkonten (einschließlich des Kundenkontos) übernimmt, dann erkennt der Kunde ungeachtet des Paragrafen 6.2 (Return or Deletion When Term Ends [Rückgabe oder Löschen nach Ablauf der Laufzeit]) des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten an, dass diese dienstspezifischen Nutzungsbedingungen bestimmte Kundenanweisungen an Google dokumentieren, nämlich: (a) nach der Kündigung der Vereinbarung gemäß Paragraf 7.6 (Ende der Vereinbarung nach der Domainbestätigung) alle Kundendaten aufzubewahren, die vor der Kündigung nicht durch den Kunden gelöscht wurden; und (b) der bestätigenden Partei diese aufbewahrten Kundendaten zur Verfügung zu stellen.

      5. 7.5 Einwilligung zur Verwaltung. Der Kunde willigt gegebenenfalls ein, dass (a) die bestätigende Partei die in dieser Vereinbarung beschriebenen Zugriffsrechte und Berechtigungen hat; und (b) Google der bestätigenden Partei die in dieser Vereinbarung beschriebenen Zugriffsrechte und Berechtigungen einräumen darf.

      6. 7.6 Ende der Vereinbarung nach der Domainbestätigung. Wenn die bestätigende Partei ein Dritter ist, endet die Vereinbarung automatisch, wenn die bestätigende Partei die Inhaberschaft und die Kontrolle über den Domainnamen und alle zugehörigen Endnutzerkonten (einschließlich des Kundenkontos) übernimmt. Zur Klarstellung: Dieser Paragraf wirkt sich nicht auf die Rechte aus, die Endnutzern von der bestätigenden Partei im Rahmen einer separaten Google Workspace-Vereinbarung gewährt werden können.

      7. 7.7 Diensteinschränkungen. Einige Dienste und Funktionen sind möglicherweise erst und nur dann verfügbar, wenn der Domainname bestätigt wurde.

    • 8. Google-Telefoniedienste. Die folgenden Bedingungen gelten nur für (i) Google Voice und (ii) die Nutzung von Google Meet zur Durchführung ausgehender und Annahme eingehender Anrufe („Google Meet-Telefonie“), je nach Fall (und für die Zwecke dieses Paragrafen 8 werden Google Voice und Google Meet-Telefonie gemeinsam als „Google-Telefoniedienste“ bezeichnet). DIESE BEDINGUNGEN ENTHALTEN WICHTIGE INFORMATIONEN ZU BESCHRÄNKUNGEN FÜR NOTRUFE. BITTE AUFMERKSAM LESEN.

      1. 8.1 Parteien und Vertragsstruktur für Google-Telefoniedienste.

        1. (a) Google-Telefoniedienstanbieter. Das jeweilige mit Google verbundene Unternehmen, das in der Liste der relevanten Dienst- und Telefonieanbieter aufgeführt ist (das verbundene Unternehmen, der „Google-Telefoniedienstanbieter“ oder „GTDA“), stellt dem Kunden die entsprechenden Google-Telefoniedienste zur Verfügung.

        2. (b) Struktur der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste. Wenn es sich bei dem jeweiligen GTDA nicht um Google, sondern um ein mit Google verbundenes Unternehmen handelt, dann schließt Google (als ordnungsgemäß autorisierter Vertreter) mit dem Kunden ausschließlich in Bezug auf den entsprechenden Google-Telefoniedienst Verträge im Namen des GTDA ab. Das bedeutet:

          1. (i) Bestellt der Kunde zusätzlich zu anderen Diensten, die der Vereinbarung unterliegen, Google-Telefoniedienste, bildet dieser Paragraf 8.1 zusammen mit den anderen Bedingungen der Vereinbarung (einschließlich des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten und aller Haftungsbeschränkungen) eine separate Vereinbarung (die „Vereinbarung für Google-Telefoniedienste“), die zwischen dem jeweiligen GTDA (über Google als ordnungsgemäß autorisierten Vertreter) und dem Kunden nur in Bezug auf diese Google-Telefoniedienste geschlossen wurde, vorbehaltlich der übrigen Bedingungen dieses Paragrafen 8.1.

          2. (ii) Die Vereinbarung für Google-Telefoniedienste tritt mit dem Datum des Inkrafttretens der Erstbestellung der Google-Telefoniedienste durch den Kunden in Kraft und gilt, vorbehaltlich einer früheren Kündigung in Übereinstimmung mit den enthaltenen Bedingungen, bis (A) die Vereinbarung für Google-Telefoniedienste gemäß den darin enthaltenen Bedingungen gekündigt wird oder (B) die Vereinbarung beendet wird oder abläuft. Die Vereinbarung für Google-Telefoniedienste tritt nur in Bezug auf die Google-Telefoniedienste an die Stelle der Vereinbarung.

          3. (iii) Im Zusammenhang mit der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste werden (außer im Überblick über die Dienste und in Paragraf 8 dieser dienstspezifischen Nutzungsbedingungen) diese Begriffe so ersetzt: „Vereinbarung“ durch „Vereinbarung für Google-Telefoniedienste“, „Google“ durch „GTDA“ und „Dienste“ oder „Hauptdienste“ durch „Google-Telefoniedienste“.

          4. (iv) Der Kunde kann Rechte und Vorteile aus der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste nur gegenüber dem GTDA und nicht gegenüber Google durchsetzen und die Verpflichtungen aus der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste (einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung aller anwendbaren Gebühren) schuldet er nur gegenüber dem GTDA, nicht gegenüber Google.

          5. (v) Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung gelten im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Paragrafen 8.1 und einer anderen Bedingung der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste (einschließlich des Paragrafen „Widersprüchliche Bedingungen“ der Vereinbarung und des Paragrafen „Precedence“ [Vorrang] des CDPA) die Bestimmungen dieses Paragrafen 8.1.

          6. (vi) Jede Partei kann die Vereinbarung für Google-Telefoniedienste unabhängig von der Vereinbarung gemäß dem Paragrafen „Laufzeit und Kündigung“ der Vereinbarung kündigen. Kündigt der Kunde sein Google Voice-Abo gemäß dem Paragrafen 8.10 (Kündigung des Google Voice-Abos durch den Kunden), endet die Gültigkeit der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste automatisch.

        3. (c) Regionale Nutzungsbedingungen. Die regionalen Nutzungsbedingungen sind Teil der Vereinbarung für Google-Telefoniedienste und gelten, wenn ein Endnutzer Google Voice in einem Land verwendet, das in den regionalen Nutzungsbedingungen aufgeführt ist.

    1. 8.2 Provision of Google Telephony Services.

      1. (a) Data Use.

        1. (i) Data Collection and Use. GTSP will collect and use Customer Data in accordance with the Google Telephony Services Privacy Disclosure provided at https://workspace.google.com/terms/service-terms/voice/privacy_disclosure.html.

        2. (ii) Subscriber Directory. GTSP will not provide Customer's or its End Users' Google Voice numbers to directory services unless requested to do so by Customer or otherwise required by law.

      2. (b) Telephony Providers.

        1. (i) Affiliate Providers. GTSP may use its Affiliates to provide Google Telephony Services as described in the Service and Telephony Provider List.

        2. (ii) Non-Affiliate Telephony Providers. GTSP and its Affiliates use non-Google third party subcontractors ("Telephony Providers") to route inbound and outbound telephone calls, as applicable, via the public switched telephone network (PSTN). Telephony Providers and their locations are identified in the Service and Telephony Provider List. By using Google Telephony Services, Customer instructs GTSP to engage, and to have its Affiliates engage, Telephony Providers to:

          1. (1) route outbound and inbound telephone calls, as applicable; and

          2. (2) process Customer Data as independent controllers in the countries in which they are located:

            1. (A) to the minimum extent required for such routing; and

            2. (B) in accordance with applicable laws (including European data protection laws and telecommunications regulations).

      3. For clarity, Telephony Providers are not Subprocessors (as defined in the CDPA).

    2. 8.3 Additional Payment Terms.

      1. (a) Google Telephony Services Invoices. Applicable Fees and other costs arising from Customer's or End Users' use of Google Telephony Services are invoiced separately from other Google Workspace Services, and are subject to the payment terms of the Google Telephony Agreement.

      2. (b) Calling Rates. In addition to the Fees, Customer will pay GTSP for calls based on usage, if applicable. These usage costs are calculated using the then-current applicable Calling Rates.

      3. (c) Taxes. Notwithstanding anything to the contrary in the Google Telephony Agreement, Customer will pay applicable Taxes regardless of any tax exemption certificates. Invoiced Taxes may include Taxes associated with an End User's use of Google Telephony Services where such Taxes are levied by a taxing authority outside of the country in which the End User is using Google Telephony Services.

    3. 8.4 Google Voice Requirements; GTSP Disclaimer.

      1. (a) Google Voice RequirementsThis Section 8.4(a) applies only to Google Voice and NOT to Google Meet Telephony. Use of Google Voice may require a separate broadband or mobile data connection and an End User device compatible with certain minimum technical requirements. Out-of-country or other roaming usage of Google Voice may incur higher costs to End Users from their mobile network operators.

      2. (b) GTSP Disclaimer. GTSP is not responsible for any disruption or failure of Google Telephony Services due to delays, outages, or disruptions in: (i) Customer's data connection, (ii) Telephony Providers' networks, or (iii) the operation of Customer or End User devices. Using Google Telephony Services on mobile devices may use End Users' voice or data allowances purchased from their mobile network operators.

    4. 8.5 Google Voice Capabilities. This Section 8.5 applies only to Google Voice and NOT to Google Meet Telephony.

      1. (a) Number Assignment and Availability. Where Google Voice permits assignment of phone numbers, the following will apply:

        1. (i) number activation may require collection by GTSP of information required by applicable telecommunications regulations, including Customer's service address and tax ID;

        2. (ii) in some countries, the service address must match the area covered by the number to be assigned;

        3. (iii) number activation may not be instantaneous upon request; and

        4. (iv) inactive numbers may be removed from Customer’s account.

      2. (b) Number Porting. Customer may port existing numbers from other service providers to Google Voice, to the extent Google Voice offers number assignment, and may request that assigned phone numbers be released to another service provider, subject to Sections 8.5(b)(i) and (ii) below.

        1. (i) Customer Obligations. Customer is responsible for (A) the accuracy of information provided to GTSP associated with a porting request; (B) fees associated with porting a number, including fees associated with remaining numbers and plans; and (C) any Fees owed to GTSP associated with a number up to when the number is successfully ported, to the extent permitted by applicable laws.

        2. (ii) Service Termination. GTSP may release any Google Voice number after termination or expiration of the applicable End User license if Customer does not port the number to another service provider prior to such termination or expiration.

      3. (c) Caller ID. Google Voice allows the display of Customer's Google Voice number on receiving devices where technically possible. End Users may suppress the display of the number permanently or on a call by call basis. For technical reasons, GTSP may not be able to suppress Google Voice numbers in all cases, including calls to Emergency Numbers.

      4. (d) Number Blocking. Upon Customer request, GTSP will block or unblock the use of Google Voice to call specific numbers, number ranges, or types of numbers (including value-added services) to the extent technically feasible.

      5. (e) Call Recording. Google Voice may allow End Users to record individual telephone conversations. Customer agrees not to, and not to allow its End Users to, record telephone conversations without consent if such consent is required by applicable laws or regulations.

    5. 8.6 Google Telephony Services Limitations. Google Telephony Services may not:

      1. (a) include operator assisted dialing and calls to short codes (additional fees may apply for these calls);

      2. (b) support "collect" or "chargeback" calls; or

      3. (c) support calls or connections to certain numbers, including, as an example, premium rate numbers.

    6. 8.7 Google Voice Use RestrictionThis Section 8.7 applies only to Google Voice and NOT to Google Meet Telephony. Customer will not sub-assign numbers to, provide access to, or otherwise enable use of Google Voice by, individuals under the age of legal consent as determined by the applicable laws of the relevant jurisdiction. GTSP may suspend or permanently disable any accounts that are used by or provisioned to such individuals.

    7. 8.8 Emergency Services. Subsection 8.8(a) applies only to Google Meet Telephony and NOT to Google Voice. All other subsections ((b) - (f)) of Section 8.8 apply only to Google Voice and NOT to Google Meet Telephony.

      1. (a) One-way Dialing. End Users using one-way dialing features of Google Meet Telephony will not be able to place or receive emergency services calls. Customer is responsible for ensuring that End Users have access to an alternative means of dialing emergency services.

      2. (b) Two-way Dialing. Dialing to emergency services is supported by Google Voice. IP-based telephony emergency dialing services have certain limitations and will function differently from traditional emergency dialing as described in the provisions below; additional country-specific limitations are described in the Regional Terms. Customer hereby acknowledges and accepts the following with respect to calls made to emergency services:

        1. (i) Description of Emergency Dialing Service. End Users of the two-way dialing features of Google Voice are capable of calling and receiving calls from emergency services free of charge. Emergency services vary depending on End User location. When an End User calls emergency services, GTSP will provide to emergency response operators the End User's phone number and address that Customer has provided to Google (see Section 8.8(d) (Customer Obligations) below). End Users may need to confirm their physical location and call-back number because the emergency operator may not have this information.

        2. (ii) Limitations on Emergency Dialing Service. The following limitations apply to the availability of the Google Voice emergency dialing service: (A) the service may not be available in the event of an Internet or power outage or disruption; (B) emergency calls may take longer to connect to the Public Safety Answering Point than traditional emergency services dialing, may produce a busy signal or may not connect; (C) emergency calls may correctly connect to the PSAP, but the End User's phone number or location may not automatically be transmitted and the emergency services operator may not be able to call back; (D) emergency calls made while roaming may be routed to the local PSAP associated with the End User's registered address (Customer will advise End Users to use their native dialer while roaming); (E) deaf, hard of hearing, or speech impaired End Users should call local emergency services directly using TTY or a telecommunications relay service, instead of 711 or a local equivalent; (F) if End Users have multiple devices associated with their account number (1) return calls from the PSAP may not ring each associated device, and (2) the emergency operator may see a phone number that is different from the End User's personal phone number; (G) if the End User has disabled incoming calls, the PSAP may not be able to call back; (H) if a call fails using Google Voice, End Users may be directed to complete emergency calls using the native dialer on their devices; and (I) emergency calling is not available through this calling service if (1) using the inbound-only Google Voice service, or (2) calls are directed through the voice network of the user's mobile carrier, when using the native dialer of the End User's device.

      3. (c) Texting to Emergency Services. Texting to emergency services may not be supported by Google Voice. Any text-to-emergency-services feature made available through Google Voice may not be supported over a Wi-Fi network.

      4. (d) Customer Obligations. With respect to Section 8.8(b) (Two-way Dialing), Customer is responsible for the following: (i) ensuring that the address registered within Google Voice for each End User is the current physical address where the End User will use Google Voice (failure to provide current addresses may cause the wrong emergency response center to be contacted, and delay emergency response to End Users); (ii) informing End Users that their physical addresses will be shared with Telephony Providers; (iii) informing End Users that they may need to provide their physical location and call-back number to the PSAP, once connected; (iv) ensuring that End Users have access to an alternative means of calling emergency services; and (v) informing End Users of the limitations of the emergency dialing services (Customer may download and print a warning label to affix to all devices that may be used to access Google Voice at support.google.com/voice/go/emergency-services).

      5. (e) Emergency Alerts. Emergency alerts may not be received via Google Voice if devices are set to Wi-Fi only mode, or cellular service is not available.

      6. (f) Disclaimer of Emergency Services Liability. To the fullest extent permitted by law, neither GTSP nor any of its Affiliates will have any liability under the Google Telephony Agreement (whether in contract, tort (including negligence) or otherwise) for damages of any type (including direct and indirect damages) arising under or in connection with the use or attempted use of Google Voice to access emergency services, including but not limited to any inability to access such services, any delays in emergency service response, the conduct of emergency services response centers or operators, or inaccuracy of information provided to emergency services by Telephony Providers or other third parties engaged by GTSP or its Affiliates to facilitate the provision of emergency services access.

    8. 8.9 Suspension. In addition to the suspension rights described in the Google Telephony Agreement, GTSP may block incoming and outgoing Google Telephony Services calls or messages if GTSP reasonably determines that Customer or any End User has used Google Telephony Services to generate or facilitate bulk or automated messages, or unsolicited commercial messages.

    9. 8.10 Termination of Google Voice by CustomerThis Section 8.10 applies only to Google Voice and NOT to Google Meet Telephony. In addition to any other termination rights, Customer may terminate its use of Google Voice at any time by providing written notice to GTSP. Customer must cease use of Google Voice immediately upon termination.

    10. 8.11 Additional Definitions.

      1. "Calling Rates" are the then-current dialing rates described at (i) for Google Voice, https://voice.google.com/rates, and (ii) for Google Meet Telephony, https://meet.google.com/u/0/tel/rates.

      2. "End User" includes, (i) for the purposes of Google Voice, potential users who may be present at the physical location where a device connected to Google Voice is located and made available for use; and (ii) for the purposes of Google Meet, potential users who may use the Google Meet Telephony services to dial into or out of Google Meet meetings.

      3. "Fees" includes, with respect to Google Voice, the fees described at https://workspace.google.com/products/voice.

      4. "Public Safety Answering Point" or "PSAP" means the applicable public safety answering point based on an End User’s registered location.

      5. "Regional Terms" means the terms described at https://workspace.google.com/terms/service-terms/voice/regional_terms.html.

        "Telephony Provider" has the meaning given in Section 8.2(b) (Telephony Providers) of these Service Specific Terms.

      6. "Service and Telephony Provider List" means the then-current list of Service and Telephony Providers at (i) for Google Voice, https://workspace.google.com/terms/service-terms/voice/providers.html, and (ii) for Google Meet Telephony, https://workspace.google.com/terms/service-terms/meet-telephony/providers.html.

    11. If an offline document refers to "Google Voice Service Provider" or "GVSP," those references are deemed to be "Google Telephony Services Provider" or "GTSP" as used in these Service Specific Terms and the Google Telephony Agreement.

    9. Google SIP Link.

    • 9.1 Zusatzbedingungen für Google SIP Link.. Für die Nutzung von Google SIP Link durch den Kunden gelten die folgenden Bedingungen:

      1. (a) Die Rufnummernmitnahme zum SIP-Anbieter des Kunden muss vom SIP-Anbieter durchgeführt werden.

      2. (b) Der Kunde erkennt an und willigt ein, dass Google ihn anrufen darf, um seine Trunk-Konfiguration zu bestätigen oder die Inhaberschaft der Nummer zu überprüfen. Der Kunde willigt in den Erhalt solcher Anrufe ein, auch über automatisierte Systeme.

      3. (c) Der Kunde ist dafür verantwortlich und stellt sicher, dass Notrufe von Google SIP Link-Nutzern über den SIP-Anbieter geleitet werden. Weiterhin muss der Kunde den Standort oder die Adresse für Notrufe über den SIP-Anbieter auf dem neuesten Stand halten.

      4. (d) Zur Klarstellung: SIP-Anbieter sind keine Unterauftragsverarbeiter im Sinne des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten.

    • 9.2 Weitere Definitionen.

      1. „SIP-Anbieter" bedeutet Systemintegrator, Mobilfunkanbieter oder andere Partner des Kunden, die unabhängig von Google Voice Telefondienste für den Kunden übernehmen.

    10. Google Drive. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für Drive:

    • 10.1 Nutzung von Google Drive zur Verbreitung von Inhalten. Google Drive darf nicht als Netzwerk zur Verbreitung von Inhalten verwendet werden. Wenn die Nutzung von Google Drive nach Ermessen von Google gegen die Richtlinien zur zulässigen Verwendung (Acceptable Use Policy, AUP) verstößt oder der Dienst zur gesetzeswidrigen Verbreitung oder Massenverbreitung von Inhalten, einschließlich Videos, verwendet wird, kann Google die Nutzung von Google Drive und den Zugriff darauf beschränken. Videos in Google Drive, die außerhalb der Domain des Kunden öffentlich freigegeben werden, müssen den YouTube-Community-Richtlinien entsprechen (abrufbar unter https://www.youtube.com/howyoutubeworks/policies/community-guidelines/ oder der jeweils aktuellen URL).

    11. AppSheet. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für AppSheet:

    • 11.1 Geltungsbereich der Vereinbarung. Die Vereinbarung, einschließlich dieser dienstspezifischen Nutzungsbedingungen, gilt nur für die Nutzung von AppSheet durch den Kunden in Verbindung mit Endnutzern, die über ihre Endnutzerkonten auf AppSheet zugreifen. Sie gilt nicht für die AppSheet-Tarife unter https://www.appsheet.com.

    • 11.2 Verwaltung von AppSheet. Wenn der AppSheet-Tarif des Kunden zusätzliche Verwaltungseinstellungen umfasst, wie unter https://about.appsheet.com/pricing/ beschrieben, sind zusätzliche Einstellungen zur Verwaltung von AppSheet für explizit benannte AppSheet-Administratoren verfügbar.

    • 11.3 Zahlungsbedingungen. Die Definition der „Preise“ wird dahingehend geändert, dass die jeweiligen aktuellen Preise unter https://solutions.appsheet.com/pricing gelten, sofern in einem Zusatz oder Bestellformular nichts anderes vereinbart wurde.

    • 11.4 Datenquellen. Nutzt der Kunde Datenquellen in Verbindung mit den Diensten, unterliegt dies den Nutzungsbedingungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der Datenquelle. Im Verhältnis zwischen den Parteien trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für diese Nutzungsbedingungen, einschließlich der Gewährleistung, dass Google auf die relevanten Datenquellen zugreifen und diese für die Bereitstellung von AppSheet nutzen darf.

    • 11.5 AppSheet-Software. Wenn Google dem Kunden AppSheet-Software (die auch Drittanbieter-Software enthalten kann) zur Verfügung stellt, gewährt Google dem Kunden während der Laufzeit eine gebührenfreie (sofern von Google nicht anders angegeben), nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Reproduktion und Nutzung dieser Software für die Zwecke der Bereitstellung einer Kundenanwendung für Endnutzer und kann nach Mitteilung an den Kunden zusätzliche Lizenzbeschränkungen festlegen. Jede Ausfuhr, Wiederausfuhr, Übertragung oder Nutzung der AppSheet-Software durch den Kunden unterliegt dieser Vereinbarung (einschließlich der Beschränkungen und der Compliance-Verpflichtungen, die für die Nutzung der Dienste auferlegt werden und die alle für die AppSheet-Software gelten) und kann auch den Lizenzbedingungen und ‑anforderungen von Dritten gemäß den Ausfuhrkontrollgesetzen unterliegen. Wie zwischen den Parteien vereinbart, bleiben alle gewerblichen Schutzrechte an der AppSheet-Software bei Google. Jede Partei sichert zu, dass alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen eingehalten werden, die für die Bereitstellung oder Nutzung der AppSheet-Software gelten. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DER VEREINBARUNG ANGEGEBEN, WIRD DIE APPSHEET-SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR SOWIE OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNGEN ODER ERKLÄRUNGEN JEGLICHER ART BEREITGESTELLT.

    • 11.6 Kostenlose Versionen.

      1. (a) Einschränkungen. Versionen, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden, unterliegen Einschränkungen und sind nicht TSD-berechtigt. Bestimmte Funktionen von AppSheet stehen für kostenlose Versionen möglicherweise nicht zur Verfügung. Die Verpflichtungen von Google zur Haftungsfreistellung gelten nicht für kostenlose AppSheet-Versionen.

      2. (b) Kündigung wegen Inaktivität. Google behält sich das Recht vor, die Bereitstellung einer kostenlosen Version für einen Endnutzer nach Vorabankündigung mit einer Frist von 30 Tagen zu beenden, wenn 60 Tage lang (i) der Endnutzer nicht auf AppSheet zugegriffen hat oder (ii) keine Aktivität in einer Kundenanwendung durch den Endnutzer stattgefunden hat.

    • 11.7 Einstellung von AppSheet. Google benachrichtigt den Kunden mindestens 12 Monate vor Einstellung von AppSheet oder damit verbundenen grundlegenden Funktionen, es sei denn, Google ersetzt den Dienst oder die Funktionen durch einen im Wesentlichen ähnlichen Dienst oder grundlegend ähnliche Funktionen. Nichts in diesem Paragrafen 11.7 (Einstellung von AppSheet) beschränkt Google darin, Änderungen vorzunehmen, die zur Einhaltung von anwendbarem Recht, Behebung eines erheblichen Sicherheitsrisikos oder Vermeidung einer erheblichen wirtschaftlichen oder technischen Belastung erforderlich sind.

    • 11.8 Technischer Support.

      1. (a) Änderungen. Die Definition der „Richtlinien für technische Supportdienste für Google Workspace“ oder „TSD-Richtlinien“ wird dahingehend geändert, dass die aktuellen Richtlinien für AppSheet-Supportdienste unter https://www.appsheet.com/Home/TSSG gelten.

      2. (b) Kundenanwendungen. Der Kunde ist für den technischen Support seiner Kundenanwendungen verantwortlich.

    • 11.9 Weitere Definitionen.

      1. „AppSheet-Software“ bezeichnet alle herunterladbaren Tools, Software Development Kits oder sonstige Computersoftware, die Google in Verbindung mit AppSheet bereitstellt, sowie alle Updates, die Google gelegentlich an der AppSheet-Software vornimmt.

      2. „Kundenanwendung“ bezeichnet ein Softwareprogramm, das ein Kunde mit AppSheet erstellt oder hostet.

      3. „Datenquelle“ bezeichnet die Datenquellen von Google oder Drittanbietern, die unter https://www.appsheet.com/Home/StartWithData beschrieben werden.

  7. 12. Auf generativer KI basierende Dienste für Google Workspace. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für auf generativer KI basierende Dienste für Google Workspace:

    • 12.1 Haftungsausschluss. Auf generativer KI basierende Dienste für Google Workspace (a) verwenden neue Technologien, (b) können ungenaue oder anstößige Ausgaben generieren und (c) können Inhalte liefern, die nicht den Ansichten von Google entsprechen. Die generierte Ausgabe ist nicht dazu geeignet oder bestimmt, die behördlichen, rechtlichen oder sonstigen Verpflichtungen des Kunden zu erfüllen oder als Ersatz für eine medizinische, rechtliche, finanzielle oder sonstige professionelle Beratung zu dienen.

    • 12.2 Ähnliche generierte Ausgaben. Der Kunde bestätigt, dass auf generativer KI basierende Dienste für Google Workspace in einigen Szenarien dieselbe oder eine ähnliche generierte Ausgabe für verschiedene Kunden erzeugen kann.

    • 12.3 Richtlinie zur verbotenen Nutzung. Für die Zwecke der auf generativer KI basierenden Dienste für Google Workspace wird die Richtlinie zur verbotenen Nutzung unter https://policies.google.com/terms/generative-ai/use-policy gelegentlich aktualisiert und ist in die Richtlinien zur zulässigen Verwendung eingebunden.

    • 12.4 Nutzungseinschränkung. Der Kunde wird (a) die generierte Ausgabe nicht als wesentliche Eingabe für die Entwicklung von Modellen verwenden, die im Wettbewerb mit auf generativer KI basierenden Diensten für Google Workspace oder anderen Google Workspace-Diensten stehen, (b) kein Reverse Engineering bzw. keine Extraktion von Komponenten von Google Workspace-Diensten oder deren Modellen durchführen (außer in dem Umfang, in dem eine solche Beschränkung ausdrücklich durch anwendbare Gesetze untersagt ist) und wird es den Endnutzern auch nicht erlauben, dies zu tun.

    • 12.5 Nutzung und Verfügbarkeit der Dienste. Der Kunde versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass (a) er die auf generativer KI basierenden Dienste für Google Workspace nicht in einer Weise nutzen wird, die die von Google festgelegten Beschränkungen überschreitet, und dies auch den Endnutzern nicht gestatten wird. Außerdem versteht und erklärt er sich damit einverstanden, dass (b) die Nutzung der auf generativer KI basierenden Dienste für Google Workspace von der Verfügbarkeit der Dienste abhängt, wie unter https://support.google.com/a/answer/13853332 beschrieben.

    • 12.6 Altersbeschränkung. Der Kunde wird Endnutzern unter 18 Jahren die Nutzung von auf generativer KI basierenden Diensten für Google Workspace nicht erlauben. Ungeachtet des vorangegangenen Textes können Kunden mit Google Workspace for Education Fundamentals, Google Workspace for Education Standard oder Google Workspace for Education Plus (jeweils ohne Gemini für Google Workspace-Add‑on) Endnutzern den Zugriff und die Verwendung der Gemini App gemäß den Nutzungsbedingungen erlauben. Wenn Kunden einen solchen Zugriff erlauben, dann gilt: (a) Kunden müssen Endnutzern, die jünger als 13 Jahre sind bzw. das in ihrem Land erforderliche Mindestalter zur Verwaltung von Google-Konten noch nicht erreicht haben, sowohl den Zugriff auf die Gemini App als auch deren Nutzung verwehren; und (b) Kunden haben Ihre im Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten näher erläuterten gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Endnutzern oder Personen, die das 13. Lebensjahr vollendet bzw. das in ihrem Land erforderliche Mindestalter erreicht haben, aber unter 18 Jahre alt sind, gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und Datenschutzgesetzen jederzeit zu erfüllen.

    • 12.7 Einschränkungen im Gesundheitswesen. Der Kunde wird die auf generativer KI basierenden Dienste für Workspace nicht für die folgenden Zwecke nutzen und wird es den Endnutzern auch nicht erlauben, dies zu tun: für klinische Zwecke, für die Erteilung medizinischer Ratschläge, medizinische Behandlungen oder Diagnosen oder in irgendeiner Weise, die von einer klinischen, medizinischen, gesundheitlichen oder sonstigen Regulierungsbehörde beaufsichtigt wird oder deren Genehmigung erfordert. Die Nutzung für nicht klinische Forschung, Terminplanung oder andere administrative Aufgaben ist nicht eingeschränkt.

    • 12.8 Mutmaßliche Verstöße. Google kann die Nutzung der auf generativer KI basierenden Dienste für Workspace durch den Kunden bei einem mutmaßlichen Verstoß gegen die oben genannten Absätze (12.4) bis (12.7) sofort aussetzen oder beenden.

    • 12.9 Einschränkungen. Die in den oben genannten Absätzen (12.6) und (12.7) enthaltenen Einschränkungen werden im Rahmen der geltenden Vereinbarung als „Einschränkungen“ oder „Nutzungseinschränkungen“ betrachtet.

    • 12.10 Zusätzliche Verpflichtung von Google zur Haftungsfreistellung.

      1. (a) Generierte Ausgaben. Gemäß dieser Vereinbarung sind die Haftungsfreistellungsverpflichtungen von Google auch auf Behauptungen anwendbar, bei denen es um die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter durch eine unveränderte generierte Ausgabe geht, die im Rahmen eines von der Haftung freigestellten auf generativer KI basierenden Dienstes erstellt wurde. Dieser Absatz (a) (Generierte Ausgabe) ist jedoch nicht anwendbar auf folgende Behauptungen in Bezug auf eine generierte Ausgabe: (i) Der Kunde erstellt oder nutzt eine generierte Ausgabe, von der er weiß oder hätte wissen müssen, dass durch sie gewerbliche Schutzrechte verletzt werden; (ii) der Kunde (oder Google auf Weisung des Kunden) ignoriert Anleitungen, deaktiviert Filter, verzichtet auf Quellenangaben oder umgeht andere Schutzmaßnahmen und Tools, die von Google zur Verfügung gestellt werden, damit Kunden eine generierte Ausgabe verantwortungsvoll nutzen können; (iii) der Kunde verwendet eine generierte Ausgabe weiter, obwohl er vom Rechteinhaber oder von dessen autorisiertem Vertreter über eine Klage wegen einer Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde; (iv) der Vorwurf bezieht sich auf Marken- oder verwandte Schutzrechte, weil der Kunde die generierte Ausgabe im Handel oder für ein Gewerbe verwendet hat. „Von der Haftung freigestellter auf generativer KI basierender Dienst“ bezieht sich auf Dienste oder Funktionen, die auf dieser Seite aufgeführt sind: https://cloud.google.com/terms/generative-ai-indemnified-services. Die Nutzung eines solchen Dienstes oder einer solchen Funktion ist für Kunden kostenpflichtig. Es gibt weder eine kostenlose Version noch eine Zahlung über Guthaben.

      2. (b) Trainingsdaten. Gemäß dieser Vereinbarung sind die Haftungsfreistellungsverpflichtungen von Google auch auf Behauptungen anwendbar, bei denen es um die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter durch die Verwendung von Trainingsdaten für ein Google-Modell geht, das für einen auf generativer KI basierenden Dienst eingesetzt wurde. Diese Haftungsfreistellung gilt aber nicht für eine spezifische generierte Ausgabe, die gegebenenfalls durch den Absatz (a) (Generierte Ausgabe) abgedeckt ist.

    • 12.11 Einschränkungen für Training. Sofern ein Kunde nicht zuvor seine Berechtigung oder Anweisung dazu erteilt hat, nutzt Google keine Kundendaten für das Training oder die Optimierung/Anpassung von Modellen für generative künstliche Intelligenz, von denen die Google Workspace-Dienste mit generativer KI unterstützt werden.

    • 12.12 Weitere Definitionen.

      1. „Generierte Ausgaben“ bezeichnet die Daten oder Inhalte, die vom Kunden oder von seinen Endnutzern über die auf generativer KI basierenden Dienste für Google Workspace im Rahmen des Workspace-Kontos des Kunden generiert oder empfangen werden, entsprechend den von ihnen über diese Dienste übermittelten Daten oder Inhalten. Generierte Ausgaben sind Kundendaten. Wie auch zwischen Kunde und Google vereinbart, macht Google bezüglich neuen geistigen Eigentums in den generierten Ausgaben keinerlei Eigentumsrechte geltend.

      2. Zu den „Google Workspace-Diensten mit generativer KI“ gehören (i) Gemini für Google Workspace und (ii) andere Funktionen der Google Workspace-Dienste mit generativer künstlicher Intelligenz.

    13. Studien zur Nutzererfahrung. Wenn sich der Kunde für das Google Cloud User Experience Research Program für Google Workspace registriert, unterliegt seine Teilnahme dem Zusatz zum Google Cloud User Experience Research Panel, der unter https://cloud.google.com/terms/user-experience-research verfügbar ist.

    14. Clientseitige Verschlüsselung. Im Verhältnis zwischen Google und dem Kunden trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für alle Aspekte der Verschlüsselung durch den vom Kunden gewählten externen Key Management Service, einschließlich aller von diesem für die Verwendung mit der clientseitigen Verschlüsselung generierten Verschlüsselungsschlüssel. Ungeachtet gegebenenfalls anderslautender Formulierungen im Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten ist Google nicht in der Lage, einen Verschlüsselungsschlüssel oder Kundendaten, die mit diesem Verschlüsselungsschlüssel verschlüsselt wurden, wiederherzustellen, wenn der Verschlüsselungsschlüssel verloren geht, gestohlen wird oder beschädigt ist. Wenn der externe Key Management Service unterbrochen wird oder nicht mehr zugänglich ist, ist die clientseitige Verschlüsselung für alle anwendbaren Dienste nicht mehr verfügbar.

    15. E‑Signatur. Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten nur für die Funktion für elektronische Signaturen in Google Docs und Google Drive („E‑Signatur“):

    • 15.1 Versionen. Die E‑Signatur ist in folgenden Google Workspace-Versionen enthalten:

      • (a) in allen Google Workspace Business-Versionen (mit Ausnahme von Google Workspace Business Starter);

      • (b) in allen Google Workspace Enterprise-Versionen;

      • (c) in allen Google Workspace Essentials-Versionen (mit Ausnahme von Google Workspace Essentials Starter) und

      • (d) in Google Workspace for Education Plus.

    • 15.2 Elektronische Transaktionen. Durch die Verwendung der E‑Signatur in einem Dokument schließen Kunden oder Endnutzer eine elektronische Transaktion mit den jeweiligen Vertragspartnern (die auch Endnutzer sein können) ab. Zur Klarstellung: Durch die Bereitstellung der Funktion „E‑Signatur“ wird Google nicht zum Vertragspartner und ist in keiner Weise an ein mit der E‑Signatur unterschriebenes oder rechtsgültig unterzeichnetes Dokument („Dokument mit E‑Signatur“) gebunden.

    • 15.3 Verantwortung für Inhalte und rechtliche Anforderungen. Kunden und Endnutzer, die ein Dokument mit der E‑Signatur unterschreiben oder rechtsgültig unterzeichnen, sind für Folgendes verantwortlich:

      • (a) den Inhalt des Dokuments;

      • (b) sich zu vergewissern, dass die E‑Signatur in allen relevanten zuständigen Gerichtsbarkeiten eine gültige Methode ist, ein Dokument zu signieren oder rechtsgültig zu unterzeichnen, und eine handschriftliche Unterschrift nicht erforderlich ist; und 

      • (c) dafür zu sorgen, dass beim Signieren oder rechtsgültigen Unterzeichnen alle Formvorschriften für die Rechtsgültigkeit oder Durchsetzbarkeit des Dokuments in allen relevanten Gerichtsbarkeiten eingehalten werden, einschließlich Formvorschriften im Zusammenhang mit der Art des Dokuments (z. B. die erforderliche Anwesenheit von Zeugen).

      • 15.4 Haftungsausschluss. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt Google jegliche Gewährleistung und jegliche Zusicherung im Zusammenhang mit der Rechtsgültigkeit oder Durchsetzbarkeit von Dokumenten mit E‑Signatur in allen Gerichtsbarkeiten ab.

      • 15.5 Identität und Befugnis des Unterzeichners. Kunden und Endnutzer sind verantwortlich dafür, die Identität, E‑Mail-Adresse und Zeichnungsbefugnis aller Empfänger einer E‑Signatur-Anfrage zu überprüfen. Der Kunde muss dafür sorgen, dass nur ordnungsgemäß autorisierte Endnutzer die E‑Signatur verwenden, um Dokumente im Namen des Kunden zu signieren oder rechtsgültig zu unterzeichnen.

      • 15.6 Nutzungsbedingungen für Unterzeichner. Die Empfänger einer E‑Signatur-Anfrage müssen möglicherweise noch weiteren Nutzungsbedingungen zustimmen (darunter die Google-Nutzungsbedingungen und die Zusatzbedingungen für die E‑Signatur-Funktion für Unterzeichner oder die Zusatzbedingungen für die E‑Signatur-Funktion), aber alle von Endnutzern erhaltene E‑Signatur-Anfragen unterliegen dieser Vereinbarung.

      • 15.7 Kopien und Aufbewahrung von Dokumenten mit E‑Signatur.

        • (a) Google sendet allen Unterzeichnern eines Dokuments mit E‑Signatur eine entsprechende Kopie und fügt ihren Google Drive-Konten Kopien hinzu, kann jedoch den Empfang nicht gewährleisten (z. B. bei Blockierung der E‑Mail durch Spamfilter oder wenn ein Unterzeichner kein Google Drive-Konto oder nicht genügend Speicher hat).

        • (b) Kunde und Endnutzer sind verantwortlich dafür, Kopien von Dokumenten mit E‑Signatur aufzubewahren und angemessen zu sichern sowie dafür zu sorgen, dass nach dem Senden von E‑Signatur-Anfragen oder der Änderung der Zugriffsberechtigungen für die in Google Drive gespeicherten Kopien alle Vertragspartner über Kopien der Dokumente mit E‑Signatur verfügen.

      • 15.8 Signaturinformationen und Zugriff auf Dokumente. Kopien von Dokumenten mit E‑Signatur (einschließlich ihrer Prüfpfade) können Folgendes enthalten: zertifikatsbasierte Signaturen, mit denen sich die Vertragsparteien identifizieren lassen; E‑Mail-Adressen der Unterzeichner; Informationen zu ihren Google-Konten (z. B. pseudonymisierte Kennungen) und Geräten (z. B. IP‑Adressen) sowie weitere Details (z. B. Datum und Uhrzeit der Signaturen). Unbeschadet der Verpflichtungen von Google gemäß dem Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten erkennen Kunde und Endnutzer an, dass jede Person mit Zugriff auf das Dokument mit E‑Signatur auch Zugriff auf die Informationen in diesem Paragrafen hat.

      • 15.9 Regionale Nutzungsbedingungen für die E‑Signatur-Funktion.

        • Brasilien. Die Verwendung von Dokumenten mit E‑Signatur kann in Brasilien zu Problemen bei der Durchsetzbarkeit führen. Wie in Paragraf 15.3 (Verantwortung für Inhalte und rechtliche Anforderungen) beschrieben und ohne dass die Verpflichtungen gemäß diesem Paragrafen eingeschränkt werden, sind Kunde und Endnutzer verantwortlich dafür, zu überprüfen, ob die E‑Signatur gemäß den in Brasilien geltenden Gesetzen ein gültiges Mittel ist, um Verträge zu signieren oder rechtsgültig zu unterzeichnen.

      16. Assured Controls.

      • 16.1 Allgemein. Google bietet TSD für Assured Controls und Assured Controls Plus gemäß den vom Kunden ausgewählten Einstellungen und Funktionen der Dienste an. https://support.google.com/a/answer/13880647. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, festzustellen, ob die ausgewählten Einstellungen und Funktionen für seine Zwecke geeignet sind.

      • 16.2 Zugriffssteuerung für Google-Mitarbeiter_._ Funktionen in Assured Controls und Assured Controls Plus (wie z. B. Zugriffsgenehmigung und Access Management) ermöglichen es dem Kunden, Google-Mitarbeitern außerhalb des vom Kunden ausgewählten Datenspeicherorts (wie in Paragraf 1 (Speicherort für Daten) beschrieben) den Zugriff auf bestimmte ruhende Primärdaten zu verwehren, die in einer Assured Controls- oder Assured Controls Plus-Umgebung gespeichert sind („Abgedeckte Daten“), wie unter https://support.google.com/a/answer/10379605?sjid=5723963757357736231-NA beschrieben.

      17. Speicherlimit. Der Kunde versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass er die Google Workspace-Dienste (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dienste für Google Workspace, die auf generativer KI basieren) nicht in einer Weise nutzen wird, die die von Google festgelegten Speicherbeschränkungen für die Google Workspace-Version des Kunden überschreitet, wie beschrieben unter https://support.google.com/a?p=storage_by_edition. Google kann das Konto des Kunden aufgrund eines Verstoßes gegen diesen Paragrafen sperren.

      18. Hinweispflicht für reCAPTCHA. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, seine Endnutzer ausdrücklich darüber zu informieren, dass die Verwendung von reCAPTCHA in Verbindung mit Google Meet der Datenschutzerklärung und den Nutzungsbedingungen von Google unterliegt. Google erhebt mit reCAPTCHA Hardware- und Softwareinformationen, wie Geräte- und Anwendungsdaten, ausschließlich zur Bereitstellung, Instandhaltung und Verbesserung unserer Dienste sowie aus allgemeinen Sicherheitsgründen. Diese Informationen werden nicht für andere Zwecke genutzt, etwa für personalisierte Anzeigen von Google.

      19. Regionale Nutzungsbedingungen.

      • 19.1 Japan. Wenn die Rechnungsadresse des Kunden in Japan liegt, werden Gmail, Chat und Meet von Google Connect Asia Pacific Pte. Ltd. („GCAP“) bereitgestellt. Die Rechnungen werden jedoch weiterhin von Google Asia Pacific Pte. Ltd. gesendet. Google Asia Pacific Pte. Ltd. ist nur in Bezug auf die vorgenannten Dienste ein autorisierter Vertreter von GCAP und schließt Verträge im Namen von GCAP ab.

      • 19.2 Frankreich. Der Kunde befolgt im erforderlichen Umfang die in Frankreich geltenden allgemeinen Sicherheitsrichtlinien für Gesundheitsinformationssysteme (Politique générale de sécurité des systèmes d’information de santé, PGSSI‑S).

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