Vereinbarung über das Google Workspace-Empfehlungsprogramm

Diese Vereinbarung über das Google Workspace-Empfehlungsprogramm ("Vereinbarung") wird zwischen Google Ireland Limited ("GIL") und Google Commerce Limited ("GCL"), beide mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (gemeinsam als "Google" bezeichnet), und der Einzelperson oder Rechtspersönlichkeit getroffen, die dieser Vereinbarung zustimmt ("Teilnehmer"). Diese Vereinbarung regelt die Teilnahme des Teilnehmers am hier beschriebenen Google Workspace-Empfehlungsprogramm ("Programm"). Wenn Sie im Namen des Teilnehmers zustimmen, verbürgen Sie, dass Sie (a) über die uneingeschränkte rechtliche Befugnis verfügen, den Teilnehmer an diese Vereinbarung zu binden; (b) diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben; (c) deren Bestimmungen im Namen des Teilnehmers zustimmen. Sollten Sie rechtlich nicht befugt sein, den Teilnehmer zu binden, klicken Sie bitte nicht auf die Schaltfläche "Senden" weiter unten. Diese Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und Google tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Teilnehmer ihr auf elektronischem Wege zustimmt ("Datum des Inkrafttretens").

  • 1. Definitionen

    • "Vertragsjahr" bezeichnet den Zeitraum eines Jahres, der am Datum des Inkrafttretens oder am entsprechenden Jahrestag des Inkrafttretens (je nach Fall) beginnt.

    • "Benutzerdefinierte URL" bezeichnet die eindeutige URL, anhand derer berechtigte Empfehlungskunden, die vom Teilnehmer übermittelt wurden, dem Programmkonto des Teilnehmers zugeordnet werden.

    • "Domains-Widget" bezeichnet ein einbettbares JavaScript-Widget, über das Nutzer auf der Website eines Teilnehmers Domainnamen registrieren und die Dienste erwerben können. Die Verwendung des Widgets unterliegt den Google-Nutzungsbedingungen für das Domains-Widget.

    • "Berechtigter Empfehlungskunde" bezeichnet einen neuen Kunden-Lead für die Dienste, der (a) möglicherweise in einem Onlinekauf der Dienste unmittelbar von GIL oder GCL resultiert und bei dem es sich (b) nicht um einen nicht berechtigten Empfehlungskunden handelt.

    • Das "Datum für die Bemessung von Prämien" bezeichnet das Datum im Bemessungszeitraum für Prämien, an dem die Anzahl der empfohlenen Endnutzer am niedrigsten ist. Die Bestimmung des Datums erfolgt nach Ablauf des Bemessungszeitraums für Prämien und gemäß Abschnitt 13.5.

    • Der "Bemessungszeitraum für Prämien" bezeichnet den Zeitraum ab dem 15. Tag nach Beginn des Mindestkaufzeitraums und endet gemäß Abschnitt 13.5 mit dem Ende des Mindestkaufzeitraums.

    • "Incentives" bezeichnet einlösbare Gutscheine, Gutscheincodes und andere Anreize, die der Teilnehmer für die Bewerbung und das Marketing der Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung einsetzen kann.

    • "Nicht berechtigte Teilnehmer" bezeichnet behördliche Einrichtungen und deren Mitarbeiter, politische Parteien und Kandidaten sowie Vertreter, Vertragspartner oder Mitarbeiter von Google oder einem mit Google verbundenen Unternehmen.

    • "Nicht berechtigte Empfehlungskunden" sind behördliche Einrichtungen und deren Mitarbeiter, Bildungseinrichtungen, politische Parteien und Kandidaten sowie sämtliche derzeitige und ehemalige Kunden der Dienste, d. h. alle Kunden, die bereits zu irgendeinem Zeitpunkt die Dienste von Google erworben haben. Dies gilt für direkt oder über einen Reseller erworbene Google-Dienste. Dazu gehören auch Kunden, die sich zuvor als berechtigte Empfehlungskunden qualifiziert haben und Aufträge verlängern, die zuvor als gültige Transaktionen eingestuft wurden.

    • "Mindestkaufzeitraum" bezeichnet den 90-tägigen Zeitraum, der mit dem Datum des Abschlusses einer gültigen Transaktion beginnt.

    • "Offlinevereinbarung" bezeichnet einen offline getätigten Kauf der Dienste durch einen vom Teilnehmer an Google übermittelten, berechtigten Empfehlungskunden. Ausgangspunkt ist dabei das Ersuchen des Empfehlungskunden um Änderung der zu diesem Zeitpunkt gültigen Onlinevertragsbedingungen von Google für die Dienste oder irgendein anderer Grund, aus dem der Kauf nicht online abgeschlossen werden kann.

    • "Datenschutzerklärung" bezeichnet die Datenschutzerklärung unter https://www.google.com/policies/privacy/.

    • "Programmübersicht" bezeichnet mehrere anwendbare Nutzungsbedingungen des Programms, die Teil dieser Vereinbarung sind und die Google über das Ressourcenportal zur Verfügung stellt.

    • "Empfehlungsprämie" hat die in Abschnitt 12.1. angegebene Bedeutung.

    • "Empfohlener Endnutzer" hat die in Abschnitt 12.1. angegebene Bedeutung.

    • "Ressourcenportal" bezeichnet die Website, die Google dem Teilnehmer zur Verfügung stellt und die Ressourcentools und Informationen zum Programm enthält.

    • "Dienste" bezeichnet die von Google im Allgemeinen als Google Workspace verkauften Google Workspace-Hauptdienste. Diese Dienste werden unter https://workspace.google.com/terms/user_features.html näher beschrieben, wobei die URL und/oder Dienstbeschreibungen gelegentlich von Google geändert werden können.

    • "Dauer" hat die in Abschnitt 13.1 beschriebene Bedeutung.

    • "Gebiet" bezeichnet die unter der folgenden URL unter "EMEA" genannten Regionen (Google ändert diese URL möglicherweise von Zeit zu Zeit): https://workspace.google.com/landing/partners/referral/countries.html.

    • "Gültige Transaktion" bezeichnet den erstmaligen Kauf der Dienste durch einen berechtigten Empfehlungskunden, der von einem Teilnehmer mithilfe der benutzerdefinierten URL des Teilnehmers an Google übermittelt wurde und für den Folgendes gilt: (a) Der Kauf bezieht sich auf eine einzelne Domain; (b) der Kauf gilt mindestens für den Mindestkaufzeitraum; (c) der Kauf kann mithilfe der benutzerdefinierten URL des Teilnehmers dem Teilnehmerkonto zugeordnet werden; (d) der Kauf erfolgt online und direkt über GIL oder GCL; (e) der Kauf wurde in Rechnung gestellt und vollständig bezahlt.

  • 2. Voraussetzungen für Teilnehmer Der Teilnehmer muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um am Programm teilnehmen zu können: (a) Der Hauptgeschäftssitz oder -wohnsitz des Teilnehmers muss sich im Gebiet befinden; (b) der Teilnehmer muss ein Bankkonto im Gebiet haben; (c) es darf sich nicht um einen nicht berechtigten Teilnehmer handeln. Google-Reseller und Mitarbeiter von Google-Resellern dürfen also vorbehaltlich Abschnitt 14.2 am Programm teilnehmen.

  • 3. An berechtigte Empfehlungskunden gerichtete Werbe- und Marketingmaßnahmen In Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung bewirbt und vermarktet der Teilnehmer die Dienste ausschließlich bei berechtigten Empfehlungskunden, deren Hauptgeschäftssitz sich im Gebiet befindet. Der Teilnehmer sieht davon ab, die Dienste bei nicht berechtigten Empfehlungskunden zu bewerben und zu vermarkten.

  • 4. Bereitstellung der benutzerdefinierten URL und Incentives Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung stellt Google (a) dem Teilnehmer eine benutzerdefinierte URL zur Verfügung und kann (b) dem Teilnehmer Incentives geben. Die benutzerdefinierte URL und die Incentives dürfen nur an potenzielle berechtigte Empfehlungskunden mit Hauptgeschäftssitz im Gebiet weitergegeben werden (dies gilt auch für die Veröffentlichung auf der Website des Teilnehmers sowie in dessen sonstigen Marketingmaterialien für die Dienste). Auf Anweisung von Google hat der Teilnehmer die Bereitstellung der benutzerdefinierten URL und der Incentives an andere einzustellen. Dies liegt im alleinigen Ermessen von Google. Die Verwendung der Incentives kann zusätzlichen Nutzungsbedingungen unterliegen, die Google bei der Bereitstellung der Incentives angibt ("Incentive-Bedingungen"). Der Teilnehmer weist die Incentive-Bedingungen bei der Bereitstellung von Incentives stets klar und deutlich aus.

  • 5. Programmübersicht Die Programmübersicht ist ausdrücklich Teil dieser Vereinbarung und verfügbar unter https://referworkspace.app.goo.gl/program-guide-de sowie über das Ressourcenportal. Google kann die Programmübersicht anpassen und die Bedingungen für die Empfehlungsprämien, Incentives und andere Programmdetails ändern. Google weist den Teilnehmer auf derartige Änderungen hin (beispielsweise per E-Mail). Die Bedingungen einer solchen Programmübersicht treten an dem Datum in Kraft, an dem Google den Teilnehmer über die Verfügbarkeit der Programmübersicht in Kenntnis setzt. Zu diesem Zeitpunkt werden sie auch Teil dieser Vereinbarung. Der Teilnehmer bewirbt die Dienste in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Programmübersicht. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Programmübersicht und den sonstigen Bestimmungen dieser Vereinbarung hat die Programmübersicht Vorrang.

  • 6. Marketing

    • 6.1 Marketingmaterialien Alle Marketingmaterialien (einschließlich des Inhalts von E-Mails) müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: (a) Sie müssen sämtlichen von Google angegebenen Programmanweisungen strikt entsprechen. Dazu gehören auch über das Ressourcenportal zur Verfügung gestellte sowie in der Programmübersicht enthaltene Anweisungen; (b) Sie müssen alle Bedingungen dieser Vereinbarung sowie alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen einhalten, einschließlich solche in Bezug auf Marketing, Privatsphäre und Datenschutz. Der Teilnehmer muss sicherstellen, dass für sämtliche E-Mails Folgendes gilt: (x) E-Mails werden nur an Empfänger gesendet, die ausdrücklich zugestimmt haben, per E-Mail vom Teilnehmer über Google-Produkte und -Dienste informiert zu werden. Empfänger, die dem Erhalt solcher E-Mails widersprochen haben, werden nicht angeschrieben; (y) Der Teilnehmer bietet dem Empfänger die Möglichkeit, dem Erhalt zukünftiger Nachrichten des Teilnehmers zu widersprechen; (z) Der Teilnehmer kennzeichnet die Nachrichten klar und eindeutig als Werbung und listet sämtliche anwendbaren Incentive-Bedingungen für in der Nachricht genannte Incentives auf.

    • 6.2 Keine betrügerischen Praktiken oder irreführenden Aussagen Der Teilnehmer verpflichtet sich, (a) sich nicht an betrügerischen Handelspraktiken zu beteiligen und keine unautorisierten, falschen, irreführenden oder rechtswidrigen Aussagen in Verbindung mit dieser Vereinbarung oder in Bezug auf diese Dienste zu machen; (b) nicht den Anschein zu erwecken, irgendeine Zusicherung oder Gewährleistung in Bezug auf die Dienste oder andere von Google bereitgestellte Produkte oder Dienste zu geben, die für Google bindend ist. Der Teilnehmer ist nicht befugt und gibt nicht vor, befugt zu sein, Google in irgendeiner Weise zu verpflichten und gestattet dies auch keiner anderen Person. Der Teilnehmer handelt außerdem nicht in irgendeiner Art und Weise, die den begründeten Eindruck erwecken könnte, dass er dazu befugt sei.

  • 7. Antikorruptionsgesetz und Meldung von entsprechenden Vorfällen Der Teilnehmer hat alle anwendbaren handelsrechtlichen und öffentlichen Antikorruptionsgesetze ("Antikorruptionsgesetze") einzuhalten. Dazu gehören der US-amerikanische Foreign Corrupt Practices Act von 1977 und der britische Bribery Act von 2010. Diese Gesetze verbieten es, anderen, beispielsweise Regierungsbeamten, direkt oder indirekt unlautere Angebote zu unterbreiten und ihnen dabei irgendetwas von Wert zu versprechen, mit der Absicht, dadurch ein Geschäft abzuschließen oder zu erhalten, oder um sich andere unlautere geschäftliche Vorteile zu sichern. Zu "Regierungsbeamten" zählen Regierungsmitarbeiter, Kandidaten für ein öffentliches Amt und Mitarbeiter von staatseigenen oder staatlich kontrollierten Unternehmen, öffentlichen internationalen Organisationen und politischen Parteien. Außerdem zahlt der Teilnehmer keine Bestechungsgelder; dies sind Zahlungen die an Amtsträger geleistet werden, damit diese routinemäßige Funktionen ausführen, zu deren Ausführung sie ohnehin verpflichtet sind. Wenn dem Teilnehmer in Verbindung mit dieser Vereinbarung verdächtige, rechtswidrige oder betrügerische Aktivitäten auffallen, meldet er solche innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Bekanntwerden auf der folgenden Seite an Google: https://workspace.google.com/landing/partners/referral/contact.html.

  • 8. Einschränkungen Der Teilnehmer versendet, veröffentlicht oder überträgt weder den Namen von Google noch von Google bereitgestellte Inhalte oder Dienste und nutzt diese auch nicht anderweitig in Verbindung mit Materialien, Websites oder sonstigen Medien, die (a) unerwünschte, gewerbliche Massen-E-Mails generieren oder unterstützen; (b) die Rechte anderer verletzen oder zu einer Verletzung dieser Rechte auffordern; (c) einem ungesetzlichen, in die Privatsphäre eingreifenden, verletzenden, verleumderischen oder betrügerischen Zweck dienen; (d) obszöne oder pornografische Inhalte umfassen. Dies gilt auch für die benutzerdefinierte URL und die Dienste. Der Teilnehmer sieht außerdem davon ab und erlaubt es keinen Dritten, (x) die vollständige Ansicht irgendeiner Google-Website als "Frame" zu gestalten, zu minimieren, zu entfernen oder anderweitig einzuschränken; (y) Hyperlinks zu Webseiten auf der Google-Website so einzurichten, dass sie ein neues Browserfenster öffnen; (z) auf andere Weise Google-Webseiten oder Markenkennzeichen verfälscht darzustellen.

  • 9. Datenschutz

    • 9.1 Google nutzt sämtliche vom Teilnehmer in Verbindung mit dem Programm bereitgestellten personenbezogenen Daten ("personenbezogene Teilnehmerdaten") wie folgt: (a) um das Programm zu verwalten; (b) soweit die personenbezogenen Teilnehmerdaten in Verbindung mit der Zahlung von Empfehlungsprämien im Rahmen dieser Vereinbarung verwendet werden, zum Zwecke der Buchführung, Aufzeichnung von Geschäftsvorgängen und Streitbeilegung für eine Dauer von zehn (10) Jahren nach dem Zahlungsdatum. Vorbehaltlich des Vorstehenden gilt die Datenschutzerklärung von Google auch für die personenbezogenen Teilnehmerdaten.

    • 9.2 Der Teilnehmer behandelt sämtliche personenbezogenen Daten, die er in Bezug auf berechtigte Empfehlungskunden erhebt, gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen. Er stellt außerdem sicher, dass er alle erforderlichen Einwilligungen einholt, um Folgendes zu gestatten: (a) die Offenlegung dieser Daten an Google im Rahmen dieser Vereinbarung; (b) die Nutzung dieser Daten durch Google, damit Google berechtigte Empfehlungskunden in Bezug auf den Abschluss einer gültigen Transaktion kontaktieren kann.

  • 10. Änderung der Bedingungen Google kann jederzeit und nach alleinigem Ermessen Folgendes ändern: (a) die Bedingungen für das Programm, diese Vereinbarung und Programmübersichten; (b) die Höhe der Empfehlungsprämien und deren Berechnungsmethode; (c) die Voraussetzungen für berechtigte Empfehlungskunden und gültige Transaktionen; (d) die benutzerdefinierte URL, Incentives und/oder die Incentive-Bedingungen. Diese Änderungen bedürfen einer schriftlichen Mitteilung an den Teilnehmer, beispielsweise per E-Mail. Wenn Google den Teilnehmer über eine geänderte benutzerdefinierte URL, geänderte Incentives oder geänderte Incentive-Bedingungen informiert, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, die geänderte URL, die geänderten Incentives oder die geänderten Bedingungen spätestens 30 Tage nach Bekanntmachung zu verwenden und sich daran zu halten. Sollte Google den Teilnehmer über eine Änderung der Höhe der Empfehlungsprämie bzw. deren Berechnungsmethode oder über geänderte Anforderungen für berechtigte Empfehlungskunden oder gültige Transaktionen in Kenntnis setzen (beispielsweise durch die Einführung oder Änderung einer Programmübersicht), gelten derartige Änderungen nur in Bezug auf berechtigte Empfehlungskunden, die nach Bekanntgabe der Änderungen übermittelt werden, sowie in Bezug auf gültige Transaktionen, die nach Bekanntgabe der Änderungen abgeschlossen werden (dies gilt auch für sämtliche Empfehlungsprämien in Verbindung mit derartigen Empfehlungen und Transaktionen).

  • 11. Markenkennzeichen Jede Partei besitzt alle Rechte, Titel und Anteile an Handelsnamen, Marken, Dienstzeichen, Logos und Domainnamen der jeweiligen Partei ("Markenkennzeichen"). Entsprechend den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Google dem Teilnehmer für die Dauer dieser Vereinbarung eine nicht exklusive und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Google-Markenkennzeichen. Für diese Lizenz gilt Folgendes: (a) Sie erstreckt sich nur auf die Markenkennzeichen, die Google zur Verwendung im Rahmen des Programms gemäß der Informationen im Ressourcenportal bereitstellt; (b) die Markenkennzeichen dürfen nur zum Zweck der Bewerbung der Dienste eingesetzt werden. Jegliche Nutzung der Google-Markenkennzeichen muss den zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Markenrichtlinien von Google entsprechen. Diese sind zu finden unter: https://www.google.com/permissions/guidelines.html, wobei die URL von Zeit zu Zeit durch Google geändert werden kann. Google kann die nach diesem Abschnitt gewährte Lizenz jederzeit und im alleinigen Ermessen widerrufen. Dies bedarf einer schriftlichen Mitteilung an den Teilnehmer (beispielsweise per E-Mail). Entsprechend den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Teilnehmer Google für die Dauer dieser Vereinbarung eine nicht exklusive und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Markenkennzeichen des Teilnehmers. Diese Nutzung darf ausschließlich Marketingzwecken für das Programm und sonstigen gegenseitig (zum Beispiel per E-Mail) vereinbarten Zwecken dienen.

  • 12. Prämien und Zahlungen

    • 12.1 Empfehlungsprämien. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung und der übrigen Bestimmungen in diesem Abschnitt 12 durch den Teilnehmer zahlt Google dem Teilnehmer eine einmalige Empfehlungsprämie ("Empfehlungsprämie") pro einzelnem Endnutzer, sofern dieser eine Lizenz für die Nutzung der Dienste für den gesamten oder einen Teil des Bemessungszeitraums für Prämien als Ergebnis einer gültigen Transaktion erwirbt, die während der Laufzeit abgeschlossen wurde. Die Empfehlungsprämie ist auf maximal 200 Endnutzer pro Kalenderjahr beschränkt. Jeder dieser individuellen Nutzer wird als "empfohlener Endnutzer" bezeichnet. Höhe und Währung der Empfehlungsprämie richten sich nach dem Land, in dem der berechtigte neu geworbene Kunde ansässig ist. Weitere Informationen zu Empfehlungsprämien und zur Höhe der für jeden empfohlenen Endnutzer zahlbaren Empfehlungsprämie sind zu finden unter: https://workspace.google.com/landing/partners/referral/countries.html, wobei Google die URL von Zeit zu Zeit ändern kann.

    • 12.2 Anzahl der empfohlenen Endnutzer Google bestimmt die Gesamtzahl der empfohlenen Endnutzer im Sinne von Abschnitt 12.1 anhand der Anzahl der empfohlenen Endnutzer am Datum für die Bemessung von Prämien. Die Zahlung durch Google ist auf maximal zweihundert (200) empfohlene Endnutzer pro Kalenderjahr beschränkt.

    • 12.3 Maximale Empfehlungsprämie pro berechtigtem Empfehlungskunden Google zahlt dem Teilnehmer für die ersten einhundert (100) empfohlenen Endnutzer pro berechtigtem und durch den Teilnehmer eingereichten Empfehlungskunden eine Empfehlungsprämie. Unter keinen Umständen leistet Google einem Teilnehmer für einen einzelnen berechtigten Empfehlungskunden eine Zahlung, die über diesen Betrag hinausgeht.

    • 12.4 Voraussetzungen und Ausschluss In Verbindung mit neu geworbenen Kunden, die sich nicht als "berechtigte Empfehlungskunden" qualifizieren, oder mit Transaktionen, die sich nicht als während des Zeitraums abgeschlossene "gültige Transaktionen" qualifizieren, ist keine Empfehlungsprämie zu zahlen. Bei Verlängerung einer gültigen Transaktion werden also keine Empfehlungsgebühren gezahlt. Nichts in dieser Vereinbarung hindert Google daran, eine Offlinevereinbarung zu treffen, oder verpflichtet Google, in Verbindung mit einer Offlinevereinbarung Empfehlungsprämien zu zahlen.

    • 12.5 Zahlungsverfahren Damit der Teilnehmer die Empfehlungsprämie erhalten kann, muss er zunächst das von Google geforderte Zahlungsformular für Anbieter ausfüllen. Außerdem muss er über ein gültiges Bankkonto im Gebiet verfügen. Google überweist dem Teilnehmer die Empfehlungsprämie auf das Bankkonto, das der Teilnehmer bei der Registrierung für das Programm und im Zahlungsformular für Anbieter angegeben hat. Zahlungen nimmt entweder GIL oder GCL vor, je nachdem, ob sich die jeweiligen Empfehlungsprämien auf eine gültige Transaktion beziehen, die für GIL oder GCL gilt. Möglicherweise muss der Teilnehmer für den Abschluss eines solchen Prozesses oder das Ausfüllen eines solchen Formulars weiteren Zahlungsbedingungen zustimmen. Die Empfehlungsprämie wird dem Teilnehmer innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des Bemessungszeitraums für Prämien, der zur Bestimmung derartiger Zahlungen verwendet wird, ausgezahlt. Der Teilnehmer kann zeitweise Zinsen in Höhe von 2 % p. a. über dem Basiszinssatz der Barclays Bank PLC auf alle im Rahmen dieser Vereinbarung unstrittigen überfälligen Beträge berechnen. Diese Berechnung erfolgt ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung, gleich, ob vor oder nach einer gerichtlichen Entscheidung. Weitere Informationen zu gültigen Transaktionen und zur Berechnung der Empfehlungsprämie können hier angefordert werden: https://workspace.google.com/landing/partners/referral/contact.html

    • 12.6 Bankverbindung Der Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Bankverbindung richtig und aktuell ist. Google ist nicht verantwortlich, wenn der Teilnehmer aufgrund einer von ihm fehlerhaft oder unvollständig angegebenen Bankverbindung keine Zahlungen erhält.

    • 12.7 Steuern Alle in dieser Vereinbarung ausgewiesenen Beträge verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Sämtliche ordnungsgemäß zahlbare Umsatzsteuer wird nur gegen Erhalt einer gültigen Umsatzsteuerrechnung gezahlt.

  • 13. Laufzeit und Kündigung

    • 13.1 Laufzeit Die vorliegende Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und bleibt in Kraft, bis sie von Google oder dem Teilnehmer gemäß den hierin genannten Bedingungen gekündigt wird (die "Laufzeit").

    • 13.2 Ordentliche Kündigung Google oder der Teilnehmer können diese Vereinbarung sofort durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei (beispielsweise per E-Mail) kündigen.

    • 13.3 Außerordentliche Kündigung Google oder der Teilnehmer haben das Recht, diese Vereinbarung unverzüglich durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen (beispielsweise per E-Mail), falls die andere Partei diese Vereinbarung in erheblichem Maße verletzt und (a) diese Verletzung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Inkenntnissetzung der Verletzung behebt, oder (b) die Verletzung nicht behoben werden kann.

    • 13.4 Auswirkungen der Kündigung Vorbehaltlich Abschnitt 13.5 enthebt die Kündigung durch Google oder den Teilnehmer gemäß Abschnitt 13.2 oder durch den Teilnehmer gemäß Abschnitt 13.3 Google nicht von der Zahlungsverpflichtung:

      • (a) für jede Empfehlungsprämie, die bei Inkrafttreten der Kündigung bereits zur Zahlung fällig ist (d. h. als Ergebnis einer gültigen Transaktion, die vor dem Inkrafttreten der Kündigung abgeschlossen wurde, und eines entsprechenden Bemessungszeitraums für Prämien, der vor diesem Inkrafttreten abgelaufen ist); oder

      • (b) für jede Empfehlungsprämie, die am Kündigungsdatum noch nicht zur Zahlung fällig ist (d. h. als Ergebnis eines Bemessungszeitraums für Prämien, der vor dem Inkrafttreten der Kündigung noch nicht abgelaufen ist), sofern diese zu einer gültigen Transaktion gehören, die vor Inkrafttreten der Kündigung abgeschlossen wurde.

    • Zur Klarstellung und unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel von Google bedeutet das: Wenn Google diese Vereinbarung aufgrund einer erheblichen Verletzung durch den Teilnehmer kündigt, verliert der Teilnehmer sämtliche Rechte an allen noch nicht ausgezahlten Empfehlungsprämien in Bezug auf jedwede gültige Transaktion, die vor dem Inkrafttreten der Kündigung abgeschlossen wurde. Mit Kündigung dieser Vereinbarung, egal aus welchem Grund, werden alle gewährten Lizenzen und Rechte gekündigt und Google sowie der Teilnehmer stellen die Nutzung der Markenkennzeichen der anderen Partei ein.

    • 13.5 Bemessungszeitraum für Prämien und Datum nach der Kündigung Um die Höhe der gemäß Abschnitt 13.4 (b) zahlbaren Empfehlungsprämie zu berechnen, wird der Bemessungszeitraum für Prämien herangezogen. Dieser endet am 7. Tag nach dem Inkrafttreten der Kündigung, der gleichzeitig auch das Datum für die Bemessung von Prämien ist. Dies gilt ungeachtet sämtlicher anderslautender Bedingungen in dieser Vereinbarung.

    • 13.6 Fortbestand Bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bleiben die Abschnitte 13.4, 13.5, 15, 16 und 17 weiterhin in Kraft.

  • 14. Gewährleistung

    • 14.1 Jede Partei gewährleistet, den Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis nachzukommen.

    • 14.2 Der Teilnehmer gewährleistet Folgendes: (a) Er erfüllt die in Abschnitt 2 dieser Vereinbarung dargelegten Voraussetzungen für Teilnehmer; (b) sein Beschäftigungsvertrag, sofern vorhanden, schränkt seine Teilnahme am Programm nicht ein und er ist auch anderweitig nicht eingeschränkt, auch nicht durch einen anderen Vertrag, an den er gebunden sein könnte, am Programm teilzunehmen oder im Rahmen des Programms berechtigte Empfehlungskunden einzureichen; (c) er wird im Rahmen dieser Vereinbarung nicht wissentlich oder in böser Absicht nicht berechtigte Empfehlungskunden an Google übermitteln; (d) sein Verhalten in Bezug auf diese Vereinbarung entspricht allen anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen; (e) sämtliche Websites, Markenkennzeichen und Marketingmaterialien, die in Verbindung mit dem Programm und vorbehaltlich Abschnitt 11 genutzt werden, entsprechen allen anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen und verletzen keine gewerblichen Schutzrechte oder das Recht auf Privatsphäre bzw. die Datenschutzrechte Dritter.

    • 14.3 Google gewährleistet, dass seine Markenkennzeichen gemäß Abschnitt 11 keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen.

  • 15. Haftungsausschluss Für das Programm, die Dienste oder andere von Google nach dieser Vereinbarung bereitgestellten Produkte oder Dienste oder geleisteten Zahlungen, gelten ausschließlich die Bedingungen, Gewährleistungen oder andere Bestimmungen, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung genannt sind. Das bedeutet, es gelten keine stillschweigenden Bedingungen, Gewährleistungen oder anderen Bestimmungen (darunter stillschweigende Bestimmungen in Bezug auf zufriedenstellende Qualität, Gebrauchstauglichkeit oder die Übereinstimmung mit der Beschreibung).

  • 16. Haftungsbeschränkung

    • 16.1 Durch keine Bestimmung dieser Vereinbarung wird die Haftung von Google oder dem Teilnehmer für Folgendes ausgeschlossen oder begrenzt: (a) Tod oder Personenschaden infolge der Fahrlässigkeit einer der Parteien oder deren Bevollmächtigten, Vertretern oder Mitarbeitern; (b) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; (c) Verletzung einer stillschweigenden Bedingung bezüglich des Rechtsanspruchs oder der ungestörten Ausübung; oder (d) sämtliche Angelegenheiten, die unter anwendbarem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden können.

    • 16.2 Vorbehaltlich Abschnitt 16.1 haften weder Google noch der Teilnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung (ob aufgrund eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung einschließlich Fahrlässigkeit oder anderweitig) für folgende Schäden, die der anderen Partei entstanden sind (unabhängig davon, ob diese Schäden von den Parteien am Datum des Inkrafttretens in Betracht gezogen wurden):

      • (a) Verlust von tatsächlichen oder erwarteten Gewinnen, einschließlich entgangener Gewinne aus Verträgen;

      • (b) Verlust von erwarteten Einsparungen;

      • (c) Verlust von Geschäftschancen;

      • (d) Verlust des Rufs oder Schaden am Firmenwert;

      • (e) besondere, indirekte oder Folgeschäden.

    • 16.3 Vorbehaltlich der Abschnitte 16.1 und 16.2 ist die Haftung von Google und dem Teilnehmer gemäß dieser Vereinbarung (ob vertraglich, durch unerlaubte Handlungen einschließlich Fahrlässigkeit oder anderweitig) für alle in einem Vertragsjahr entstehenden Handlungen auf (a) die von Google an den Teilnehmer im jeweiligen Vertragsjahr bezahlte Gesamtsumme oder auf (b) 25.000 € beschränkt – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Zur Klarstellung: Die vorgenannten Einschränkungen gelten in Bezug auf Google für die kombinierte Haftung von GIL und GCL.

  • 17. Sonstige Bestimmungen

    • 17.1 Mitteilungen Sämtliche Mitteilungen müssen in englischer Sprache und in schriftlicher Form zu Händen der Rechtsabteilung von Google oder des Teilnehmers erfolgen. Kündigungen oder Schutzverletzungsmeldungen an die Rechtsabteilung von Google müssen an die folgenden E-Mail-Adressen gesendet werden: legal-notices@google.com und googleworkspacereferralprogram@google.com. Alle anderen Mitteilungen müssen in englischer Sprache und schriftlich an den Hauptansprechpartner der jeweils anderen Partei gerichtet sein. Mitteilungen gelten als eingegangen, sofern bzw. sobald sie mit einer schriftlichen oder automatischen Eingangsbestätigung oder mit einem elektronischen Protokoll bestätigt werden (je nach Fall).

    • 17.2 Abtretung und Übertragung Der Teilnehmer darf seine Rechte oder Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung nicht abtreten oder übertragen, weder im Ganzen noch in Teilen. Jeder dahin gehende Versuch ist ungültig. Google ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Teilnehmers zu übertragen. Davon ausgenommen ist die Übertragung auf eine Schwestergesellschaft, auf die Folgendes zutrifft: (a) Der Rechtsnachfolger hat schriftlich zugestimmt, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein; (b) Google hat den Teilnehmer über diese Übertragung informiert. Google darf seine Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung übertragen, bleibt aber für alle über Pflichten aus der Vereinbarung sowie für die Handlungen und Versäumnisse seiner Unterauftragnehmer haftbar.

    • 17.3 Kontrollwechsel Im Falle eines Kontrollwechsels beim Teilnehmer (beispielsweise durch den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien, eine Fusion oder sonstige Unternehmenstransaktionen): (a) setzt der Teilnehmer Google innerhalb von 30 Tagen nach dem Kontrollwechsel schriftlich davon in Kenntnis; (b) ist Google berechtigt, die vorliegende Vereinbarung zwischen dem Kontrollwechsel und 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

    • 17.4 Höhere Gewalt Keine Partei ist haftbar für die Nichterfüllung oder die Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.

    • 17.5 Kein Verzicht Keine Partei wird so behandelt, als habe sie auf irgendwelche Rechte verzichtet, wenn sie ein Recht im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausübt oder die Ausübung verzögert.

    • 17.6 Keine Geschäftsbesorgung Durch diese Vereinbarung entsteht kein Agenturverhältnis, keine Partnerschaft und kein Joint Venture zwischen den Parteien.

    • 17.7 Keine Vorteile für Dritte Diese Vereinbarung gewährt einer dritten Partei keine Vorteile, es sei denn, dies wird ausdrücklich erwähnt.

    • 17.8 Änderungsvereinbarungen Sofern nicht ausdrücklich anders in der Vereinbarung festgelegt, müssen Änderungsvereinbarungen schriftlich erfolgen, von GIL, GCL und dem Teilnehmer unterzeichnet werden und es muss darin ausdrücklich angegeben sein, dass es sich um eine Änderungsvereinbarung zur vorliegenden Vereinbarung handelt.

    • 17.9 Gesamte Vereinbarung Vorbehaltlich Abschnitt 16.1 (b) stellt diese Vereinbarung alle Bestimmungen dar, denen Google und der Teilnehmer zugestimmt haben, und ersetzt alle anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien zu diesem Inhalt. Bei Abschluss dieser Vereinbarung hat sich keine Partei auf andere als in dieser Vereinbarung ausdrücklich erklärte Aussagen, Darstellungen oder Gewährleistungen, unabhängig davon, ob diese fahrlässiger oder argloser Natur sind, verlassen und es entstehen auf Basis solch nicht ausdrücklich erklärter Aussagen, Darstellungen oder Gewährleistungen auch keine Rechte oder Rechtsbehelfe.

    • 17.10 Salvatorische Klausel Sollte sich einer der Paragrafen oder ein Teil eines Paragrafen der vorliegenden Vereinbarung als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bedingungen dennoch in Kraft.

    • 17.11 Sprachliche Abweichungen Wird diese Vereinbarung in eine andere Sprache übersetzt und sollte die Übersetzung vom englischen Text abweichen, ist das englischsprachige Original maßgebend.

    • 17.12 Geltendes Recht – Teilnehmer mit Sitz in der Region EMEA mit Ausnahme der Vereinigten Arabischen Emirate Die vorliegende Vereinbarung unterliegt dem englischen Recht, wobei die Parteien sich im Falle von vertragsmäßigen oder nicht vertragsmäßigen Streitigkeiten in Bezug auf diese Vereinbarung der ausschließlichen Rechtsprechung der englischen Gerichte unterwerfen. Jede Partei kann sich jedoch für eine einstweilige Verfügung oder ein anderes Mittel zum Schutz ihrer gewerblichen Schutzrechte an jedes Gericht wenden.

    • 17.13 Geltendes Recht – nur Teilnehmer mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten Jeder vertragliche oder außervertragliche Streitfall bezüglich dieser Vereinbarung wird an das DIFC-LCIA Arbitration Center verwiesen und gemäß den DIFC-LCIA Rules von drei Schlichtern entschieden, die in Übereinstimmung mit den DFIC-LCIA Rules ernannt werden. Der Streitfall wird nach englischem Recht entschieden. Das in englischer Sprache geführte Schiedsgerichtsverfahren findet im DFIC-LCIA Arbitration Center in Dubai (VAE) statt. Der Schiedsspruch ergeht in englischer Sprache.